Vertragsbedingungen
Für Anzeigen- und Druckaufträge des rk-medienverlag, Inhaber: Richard Rochow, Mürriger Str. 37, 41014 Mönchengladbach, gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen.
1. Geltungsbereich
Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Anzeigen- und Druckaufträge, die beim rk-medienverlag (nachfolgend „Verlag“) erteilt werden, insbesondere für die Veröffentlichung von Anzeigen in den vom Verlag herausgegebenen Print-Magazinen sowie für damit verbundene Gestaltungs- und Druckleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Verlag hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Auftragserteilung
Ein Auftrag gilt mit dem Zugang der Bestellmail beim Verlag als berechtigt erteilt. Mit dem Absenden der Bestellmail bestätigt der Absender zugleich, dass er zur Erteilung des Auftrags für den Auftraggeber berechtigt ist. Der Verlag darf darauf vertrauen, dass die in der Bestellmail gemachten Angaben zutreffend und vollständig sind.
3. Keine automatische Wiederholung
Jeder Auftrag gilt für genau eine Auflage des jeweiligen Magazins. Eine automatische Verlängerung oder Wiederholung des Auftrags für Folgeauflagen findet nicht statt. Für jede weitere Auflage bedarf es eines neuen Auftrags durch den Auftraggeber.
4. Nebenabreden
Nebenabreden – insbesondere Zusagen zum Ausschluss von Mitbewerbern im selben Umfeld oder zur Platzierung der Anzeige an einer bestimmten Stelle im Magazin – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Absprachen entfalten ohne schriftliche Bestätigung durch den Verlag keine Bindungswirkung.
5. Rechte an gelieferten Vorlagen
Der Auftraggeber garantiert, dass alle von ihm gelieferten Vorlagen (insbesondere Texte, Logos, Fotos, Grafiken und Druckdaten) frei von Rechten Dritter sind und ihre Veröffentlichung keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechte verletzt. Der Auftraggeber stellt den Verlag von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Garantie beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
6. Fehlende Vorlagen
Liefert der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen nach Auftragserteilung die für die Anzeigengestaltung erforderlichen Vorlagen, ist der Verlag berechtigt, für die Gestaltung der Anzeige auf bereits vorhandene, öffentlich zugängliche Daten des Auftraggebers zurückzugreifen – beispielsweise auf Inhalte seiner Website. Der Auftraggeber kann in diesem Fall aus der so erstellten Gestaltung keine Ansprüche gegen den Verlag herleiten, sofern die Gestaltung mit der gebotenen Sorgfalt erfolgt ist.
7. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.